Die Hermann Hauser GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) bietet ihren Kunden im Internet über einen eigenen Online-
Shop Waren zum Kauf an.
1. Vorbemerkungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
1.3. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.5. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung der Ware bzw. die Leistung, die in der jeweiligen Artikelbeschreibung definiert ist. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
2.2. Vertragsleistungen, die nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird.
2.3. Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur die in der Artikelbeschreibung aufgeführten Merkmale als vereinbart.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die innerhalb des Online-Shops dargestellten Artikel sind für den Verkäufer freibleibend und unverbindlich offeriert, das heißt es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot an den Verkäufer zu unterbreiten. Das gleiche gilt für Artikel in Newsletter-Werbung oder bei Katalogwerbung.
3.2. Der Kunde kann sich unter Angabe seiner Kontaktdaten auf der Website www.hauser-augsburg.de registrieren. Hiernach erhält der Kunde von dem Verkäufer seine Zugangsdaten zu dem Online-Shop, bestehend aus Benutzername und Passwort, per E-Mail zugesandt. Mit diesen Zugangsdaten kann den Kunde den zum Tätigen einer Bestellung erforderlichen Kunden-Login vornehmen.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten sowie deren unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, hat er den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch ist der Verkäufer berechtigt, den Zugang zu dem Online-Shop zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
3.4. Der Kunde gibt durch Absenden der Bestelldaten am Schluss des Bestellvorgangs eine verbindliche Bestellung über die im virtuellen Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt selbst noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.5. Sollte der Kunde Eingabefehler feststellen, hat er die Möglichkeit, diese mithilfe der Funktionen seines Browsers (z. B. Zurück-Button) vor dem Absenden der Bestellung zu korrigieren.
3.6. Der Vertragstext wird gespeichert und kann vom Kunden über dessen Kundenkonto bis zu 60 Tage nach Kaufdatum eingesehen werden. Mittels der Druck- bzw. Speicherfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, die Website zu speichern und/oder auszudrucken.
3.7. Der Verkäufer ist berechtigt, das Vertragsangebot, das in der Bestellung des Kunden liegt, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann durch ausdrückliche Mitteilung oder Auslieferung der Ware erklärt werden.
3.8. Änderungen, etwa in Form oder Farbe, bleiben vorbehalten, soweit die Ware von der vereinbarten Beschaffenheit dadurch nur unerheblich abweicht und die Änderungen den Kunden zumutbar sind oder der Kunde der Änderung der vereinbarten Beschaffenheit zustimmt.
4. Preise
4.1. Die genannten Preise des Verkäufers verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung und zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer.
4.2. Lieferungen werden durch den Verkäufer erst ab einem Netto-Warenwert von € 50,00 ausgeführt und erfolgen bis zu einem Netto-Warenwert von € 150,00 auf Kosten des Käufers. Ab einem Netto-Warenwert von € 150,01 übernimmt der Verkäufer die Kosten der Lieferung, wenn der Lieferort innerhalb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei Lieferungen auf Inseln erfolgen diese in jedem Fall und unabhängig von Netto-Warenwert auf Kosten des Käufers.
4.3. Vertrags- und Rechnungswährung ist der EURO.
4.4. Der Käufer ist zur Stornierung eines gemäß Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande gekommenen Vertrages nur berechtigt, wenn der Verkäufer der Stornierung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
4.5. Wird ein Vertrag von dem Käufer gemäß Absatz 4.4. vor Versand der Ware storniert, ist der Verkäufer berechtigt, 15% des Netto-Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Käufer ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4.6. Erfolgt eine Stornierung des Vertrages gemäß Absatz 4.4. nach Versand der Ware, ist der Käufer zur unverzüglichen Rücksendung der Ware verpflichtet. Eine Gutschrift für originalverpackte und unbeschädigte Waren erfolgt unter Abzug der durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten sowie des entgangenen Gewinns und damit in Höhe von 80% des berechneten Netto-Preises. Dem Käufer ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1. Die vereinbarten Lieferfristen und –termine gelten stets als unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart.
5.2. Die Lieferfrist ist vom Verkäufer eingehalten, wenn er bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung und Abholbereitschaft der Ware an den Käufer mitgeteilt hat, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist.
5.3. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Der Verkäufer wird den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich schriftlich informieren und einen bereits entrichteten Kaufpreis unverzüglich zurück erstatten.
5.4. Lieferung- und Abnahmeverzögerungen auf Grund von Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen und Fälle höherer Gewalt hat die betroffene Partei auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie befreien die betroffene Partei ferner von ihrer Pflicht zur Lieferung bzw. Abnahme für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme.
5.5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist jede der Parteien nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 5.6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleitung ist für den Käufer nicht zumutbar.
5.7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.8. Bei Lieferungen ins Ausland verpflichtet sich der Käufer, die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen und sonstigen Regelungen zu berücksichtigen. Etwaige durch die Lieferung ins Ausland anfallende Kosten für Zoll-, Einfuhr-, Lager- und sonstigen Gebühren sind vom Käufer zu tragen; etwaige Steuern sind ebenfalls vom Käufer zu entrichten.
6. Gefahrübergang
6.1. Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Übergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist.
6.2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Transportkosten trägt.
6.3. Wird der Versand oder die Abholung der Ware auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Meldung der Abhol- oder Versandbereitschaft auf ihn über.
7. Rechte des Käufers wegen Mängel
7.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
7.2. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob diese vollständig ist, Transportschäden oder andere offensichtliche Mängel aufweist, sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für den vorgesehenen Einsatzzweck eignet.
Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden. Verdeckte Mängel, d.h. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb vorgenannter Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
7.3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl und nach Setzung einer angemessenen Frist Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Sofern die Nacherfüllung im Sinne des § 440 S. 2 BGB fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer nur ein Minderungsrecht zu.
7.4. Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zum Zwecke der Nacherfüllung trägt der Verkäufer nicht, soweit diese sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.5. Außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden verjähren die Gewährleistungsansprüche bezüglich aller von dem Verkäufer gelieferten Produkte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
7.6. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaftem oder nachlässigem Gebrauch, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montage oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Käufer die sich insbesondere aus der Betriebsanleitung ergebenden Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Überprüfung sowie Pflege der Ware nicht befolgt hat.
7.7. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.
7.8. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die ihm aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer bedeutet einen Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2. Das Eigentum des Verkäufers erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
8.3. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Abs. 1 schon jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Bei Veräußerung von Waren, an denen der Verkäufer Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der seinem Miteigentumsanteil entspricht.
8.4. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Eigentum bzw. Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
8.5. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers vornehmen.
8.6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
9. Zahlung, Aufrechnung
9.1. Befindet sich der Lieferort in der Bundesrepublik Deutschland, hat der Käufer die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag via Lastschriftverfahren, Vorkasse oder Nachnahme zu bezahlen.
9.2. Eine Lieferung ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestellte Ware wird in diesem Fall erst nach Eingang des Rechnungsbetrages an den Käufer abgesendet.
9.3. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.4. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
9.6. Der Käufer gerät mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug.
9.7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen.
9.8. Wenn dem Verkäufer nach Vertragsschluss konkrete Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des Käufers eingeleitet wurden, Zahlungsfristen überschritten werden oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
9.9 Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ist der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – dazu berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten.
9.10. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, vom Verkäufer anerkannt worden oder unstreitig sind.
10. Haftung
10.1. Alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässiges gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
10.2. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand besteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen und – Haftungsausschlüsse in den Absätzen 1 und 2
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.5. Der Verkäufer haftet nicht für mögliche aus dem Konsum von Zigarren, Tabakwaren, Pfeifen und sonstigen artverwandten Rauchartikeln herrührende gesundheitliche Schäden – weder direkt während des Konsums noch irgendwann später.
10.6. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10.7. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen den Verkäufer geltend gemacht werden - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden - gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
11. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.
11.3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
11.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
11.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.